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Ratgeber · Recht & Pflichten · 9 Min. Lesezeit

Kurtaxe für deine Ferienwohnung: berechnen, einziehen, abführen

So funktioniert die Kurtaxe für Vermieter: Wer sie festlegt, wie du sie pro Gast und Nacht berechnest, welche Befreiungen es gibt und wie du sie korrekt an die Gemeinde abführst.

Kaum eine Pflicht sorgt bei neuen Vermietern für so viele Fragezeichen wie die Kurtaxe: Wie hoch ist sie? Wer legt das fest? Müssen Kinder zahlen? Und wie kommt das Geld zur Gemeinde? Die kurze Antwort: Es gibt keine bundesweite Regel – jede Gemeinde entscheidet selbst. Die gute Nachricht: Sobald du die Satzung deines Ortes einmal verstanden hast, ist die Berechnung reine Routine. Dieser Ratgeber erklärt die Systematik, zeigt ein Rechenbeispiel und listet die Pflichten, die du als Vermieter wirklich hast. Wichtig vorab: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung – verbindlich ist immer die Satzung deiner Gemeinde. Im Zweifel frag direkt bei der Kurverwaltung oder dem Gemeindeamt nach.

Was ist die Kurtaxe – und warum heißt sie überall anders?

Die Kurtaxe ist eine kommunale Abgabe, die Gäste für ihren Aufenthalt in einem Kur- oder Erholungsort zahlen. Die Gemeinde finanziert damit touristische Infrastruktur: Strandpromenaden, Kurparks, Veranstaltungen, oft auch Gästekarten mit Vergünstigungen oder freiem Nahverkehr. Je nach Region begegnet dir die Abgabe unter verschiedenen Namen:

  • Kurtaxe / Kurabgabe: der klassische Begriff in anerkannten Kur- und Erholungsorten, etwa an Nord- und Ostsee oder im Schwarzwald.
  • Gästebeitrag / Gästetaxe: die modernere Bezeichnung, die viele Gemeinden inzwischen verwenden – inhaltlich dasselbe Prinzip.
  • Tourismusabgabe / Beherbergungsabgabe / City Tax: vor allem in Städten; teils als Prozentsatz vom Übernachtungspreis statt als fester Betrag pro Person und Nacht berechnet.

Für dich als Vermieter ist der Name zweitrangig. Entscheidend ist, ob deine Gemeinde eine solche Abgabe erhebt und was ihre Satzung im Detail vorschreibt.

Wer legt die Höhe fest? Die kommunale Satzung

Rechtsgrundlage ist das Kommunalabgabengesetz des jeweiligen Bundeslandes – die konkrete Ausgestaltung steht aber in der Kurabgabensatzung deiner Gemeinde. Dort findest du:

  • die Höhe pro Person und Übernachtung,
  • Saisonzeiten mit unterschiedlichen Sätzen,
  • Befreiungen und Ermäßigungen,
  • deine Pflichten als Vermieter (Einzug, Meldung, Abführung, Fristen),
  • Bußgeldtatbestände bei Verstößen.

Die Satzung ist öffentlich – meist auf der Website der Gemeinde oder Kurverwaltung als PDF abrufbar. Lies sie einmal komplett, bevor du den ersten Gast empfängst. Sätze und Regeln ändern sich gelegentlich zum Jahreswechsel; ein kurzer Blick auf die aktuelle Fassung jedes Jahr im Januar lohnt sich.

Die typische Systematik: pro Person, pro Nacht

Die meisten Satzungen folgen demselben Grundmuster, unterscheiden sich aber in den konkreten Werten:

  • Berechnungsbasis: ein fester Betrag pro Person und Übernachtung. In Städten gibt es alternativ prozentuale Modelle (Anteil vom Zimmerpreis).
  • Erwachsene vs. Kinder: Erwachsene zahlen den vollen Satz. Kinder sind bis zu einem bestimmten Alter befreit – die Grenze variiert je Satzung (verbreitet sind Befreiungen bis 6, 14 oder 16 Jahre), oft mit einem ermäßigten Satz für ältere Kinder und Jugendliche.
  • Saisonzeiten: Viele Orte unterscheiden Haupt- und Nebensaison mit unterschiedlichen Sätzen; die Stichtage legt die Satzung fest.
  • Befreiungen und Ermäßigungen: Häufig befreit oder ermäßigt sind – je nach Ort – schwerbehinderte Menschen (oft ab einem bestimmten Grad der Behinderung, teils inklusive Begleitperson), Geschäftsreisende mit Nachweis, Tagesgäste ohne Übernachtung oder Verwandtenbesuche. Auch hier gilt: kein bundesweiter Standard, allein die Satzung zählt.

Rechenbeispiel: Familie, 5 Nächte

Achtung, fiktives Beispiel: Die folgenden Sätze sind frei erfunden und dienen nur der Veranschaulichung der Rechenlogik. Deine tatsächlichen Werte stehen in der Satzung deiner Gemeinde.

Angenommen, die fiktive Gemeinde erhebt in der Hauptsaison 3,00 € pro Erwachsenem und Nacht, in der Nebensaison 1,50 €. Kinder bis 6 Jahre sind befreit, Kinder von 7 bis 16 zahlen die Hälfte. Es reisen 2 Erwachsene und 1 Kind (10 Jahre) für 5 Nächte an.

  • Hauptsaison: 2 Erwachsene × 3,00 € × 5 Nächte = 30,00 € plus 1 Kind × 1,50 € × 5 Nächte = 7,50 € → 37,50 € gesamt.
  • Nebensaison: 2 Erwachsene × 1,50 € × 5 Nächte = 15,00 € plus 1 Kind × 0,75 € × 5 Nächte = 3,75 € → 18,75 € gesamt.

Liegt der Aufenthalt über einem Saisonwechsel, rechnest du die Nächte getrennt nach dem jeweils gültigen Satz ab – auch das regelt die Satzung (meist zählt das Datum der jeweiligen Übernachtung).

Deine Pflichten als Vermieter

In den meisten Kurorten bist du als Vermieter gesetzlich in die Erhebung eingebunden. Typischerweise musst du:

  • Einziehen: die Kurtaxe vom Gast erheben – getrennt vom Übernachtungspreis ausgewiesen, bar oder per Überweisung/Karte.
  • Dokumentieren: pro Aufenthalt festhalten, wie viele Personen mit welchem Status (voll, ermäßigt, befreit) wie viele Nächte geblieben sind. Das läuft meist über den Meldeschein, der in vielen Orten zugleich als Kurtaxe-Nachweis dient.
  • Melden und abführen: die eingezogenen Beträge fristgerecht an die Gemeinde oder Kurverwaltung melden und überweisen – je nach Ort monatlich, quartalsweise oder nach jedem Aufenthalt, oft über ein Online-Portal.
  • Quittieren: dem Gast den Einzug bestätigen, häufig verbunden mit der Ausgabe der Gästekarte, die der Gast vor Ort als Nachweis braucht.

Wer nicht oder falsch abführt, riskiert Nachforderungen und je nach Satzung ein Bußgeld. Die Gemeinde kann Aufzeichnungen prüfen – saubere Dokumentation schützt dich.

Typische Fehler – und wie du sie vermeidest

  • Sätze aus dem Nachbarort übernehmen: Jede Gemeinde rechnet anders. Immer die eigene Satzung lesen.
  • Kurtaxe im Übernachtungspreis „verstecken“: Das macht die Abrechnung gegenüber der Gemeinde intransparent und kann steuerliche Folgen haben. Besser: separat ausweisen und als durchlaufenden Posten behandeln.
  • Kinderalter nicht erfassen: Ohne Geburtsdaten kannst du Ermäßigungen nicht korrekt anwenden. Frag die Alter der Mitreisenden bei der Buchung ab.
  • Saisonwechsel ignorieren: Aufenthalte über den Stichtag hinweg werden anteilig gerechnet – pauschal den Hauptsaison-Satz anzusetzen ist falsch.
  • Fristen verpassen: Meldung und Abführung haben feste Termine. Ein wiederkehrender Kalendereintrag oder besser eine automatische Erinnerung verhindert Versäumnisse.
  • Befreiungen ohne Nachweis gewähren: Wer z. B. Geschäftsreisende ohne den in der Satzung geforderten Nachweis befreit, bleibt im Zweifel selbst auf der Abgabe sitzen.

Wie Software die Kurtaxe automatisiert

Manuell bedeutet die Kurtaxe: pro Buchung Personen und Alter erfassen, Saison prüfen, rechnen, in eine Liste eintragen, am Monatsende alles zusammenzählen und an die Gemeinde übertragen. Genau diese Kette lässt sich vollständig automatisieren: Du hinterlegst die Sätze deiner Gemeinde einmal – Erwachsenen-Satz, Kinderregeln, Saisonzeiten, Befreiungen. Die Software berechnet dann für jeden Aufenthalt automatisch den korrekten Betrag aus den Gästedaten des digitalen Meldescheins und erstellt dir am Monatsende einen Export mit allen Aufenthalten und Summen für die Meldung an die Gemeinde.

Häufige Fragen

Wer zahlt die Kurtaxe – Gast oder Vermieter?

Schuldner der Kurtaxe ist der Gast. Der Vermieter ist in den meisten Satzungen aber verpflichtet, sie einzuziehen und an die Gemeinde abzuführen – er haftet also für die korrekte Erhebung. Du legst die Kurtaxe deshalb zusätzlich zum Übernachtungspreis auf den Gast um und weist sie separat aus.

Ab welchem Alter zahlen Kinder Kurtaxe?

Das regelt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst. Verbreitet sind Befreiungen für Kinder bis zum vollendeten 6., 14. oder 16. Lebensjahr, teils mit ermäßigten Sätzen für ältere Kinder und Jugendliche. Verlass dich nicht auf Werte aus anderen Orten, sondern lies die Satzung deiner Gemeinde.

Ist die Kurtaxe umsatzsteuerpflichtig?

Wenn du die Kurtaxe im Namen und für Rechnung der Gemeinde einziehst und transparent als durchlaufenden Posten ausweist, gehört sie in der Regel nicht zu deinem umsatzsteuerpflichtigen Entgelt. Wird sie dagegen als Teil deines Übernachtungspreises kalkuliert, kann sie steuerlich anders behandelt werden. Das ist keine Steuerberatung – kläre die Behandlung im Zweifel mit deinem Steuerberater.

Sind Geschäftsreisende von der Kurtaxe befreit?

Häufig ja, aber nicht überall. Viele Satzungen befreien beruflich veranlasste Aufenthalte ganz oder teilweise, verlangen dafür aber einen Nachweis (z. B. Arbeitgeberbescheinigung). Andere Orte erheben die Abgabe unabhängig vom Reisezweck. Maßgeblich ist allein die Satzung deiner Gemeinde.

Was passiert mit der Kurtaxe bei einer Stornierung?

Die Kurtaxe entsteht für tatsächliche Übernachtungen. Reist der Gast gar nicht an, fällt in der Regel keine Kurtaxe an – auch wenn du Stornogebühren für die Unterkunft berechnest. Reist der Gast früher ab, schuldet er die Abgabe nur für die tatsächlich verbrachten Nächte. Wie du bereits gemeldete Aufenthalte korrigierst, regelt die Gemeinde.

Fazit

Die Kurtaxe ist kein Hexenwerk – aber sie ist lokal geregelt, und genau das macht sie fehleranfällig. Lies die Satzung deiner Gemeinde, erfasse Personen und Alter sauber bei jeder Buchung, weise die Abgabe getrennt aus und halte die Meldefristen ein. Den Rest erledigt im Idealfall die Software. Eng verwandt ist die Meldescheinpflicht – beide Themen laufen in der Praxis über denselben Prozess. Mehr dazu im Ratgeber Meldeschein für ausländische Gäste – oder starte direkt mit FewoSuite Meldung.